UNSERE LEISTUNGEN

Egal welche Führerscheinklasse du gerne machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an. 




PKW (Automatik und Schaltung) 

KLASSE B / BF

Beschreibung:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Klasse B bzw. BF beinhaltet die Klassen AM und L.

Mindestalter:
18 Jahre für Klasse B
17 Jahre in begleitendem Fahren für Klasse BF (wird ab 18 automatisch zu B)

KLASSE BE

Beschreibung:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Mindestalter:
18 Jahre (BEF 17 Jahre) 

Voraussetzung:
Klasse B vorhanden


KLASSE B96

Beschreibung:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch darf die Fahrzeugkombination maximal 4.250 kg betragen.

Mindestalter:
18 Jahre (BF 17 Jahre) 

Voraussetzung:
Klasse B vorhanden


 

MOTORRAD

KLASSE A (keine Leistungsbeschränkung)

Beschreibung:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A beinhaltet die Klassen  A1 und A2.

Mindestalter:
20 Jahre - nur bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2          
24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg

KLASSE A2 (max. 48 PS)

Beschreibung:
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM.


Mindestalter:
18 Jahre


KLASSE A1 (125 ccm, max. 15 PS)

Beschreibung:
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.          
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM.           

Mindestalter:
16 Jahre 

KLASSE AM (Roller)

Beschreibung:
Zweirädrige Krafträder (Mopeds, auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Mindestalter:
15 Jahre


KLASSE B196

Beschreibung:
Eine Erweiterung für Leichtkrafträder (Motorrad) bis 125ccm, maximal 11 kW (15PS). 

Voraussetzung: 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Mindestalter:
25 Jahre

Wichtig zu wissen: 

  • keine Prüfung notwendig
  • Die Klasse B196 gilt nur innerhalb Deutschlands
  • kein prüfungsfreier Aufstieg möglich  
 
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